Freitag, 15. Februar 2013

Die Erkennungsmarke


Die Erkennungsmarke im 1. Weltkrieg
Die Erkennungsmarken wurden zur Identifizierung gefallener Soldaten bereits im preußisch – österreichischen Krieg verwendet. Am 29. April 1869 wurden, wahrscheinlich aufgrund der im preußisch – österreichischen Kriege gemachten positiven Erfahrungen, die Erkennungsmarken (Recognoscierungs-Marken) per Verordnung in der preußischen Armee eingeführt. Berits im deutsch – französischen Krieg von 1870/1871 trugen alle Soldaten eine Erkennungsmarke. In der Sanitätsordnung vom 10. Januar 1878 erhielten die Recognoscierungs-Marken ihre heute noch gültige Bezeichnung „Erkennungsmarken“.  Im I. Weltkrieg waren alle deutschen Soldaten mit Erkennungsmarken ausgestattet, deren Form bei Beginn des Krieges recht vielfältig und uneinheitlich war. Aus diesem Grunde wurde mit Verfügung des Kriegsministeriums (Nr. 1085/7.15 B 3.) vom 28.07.1915 neue Bestimmungen zur Erkennungsmarke erlassen. Dabei wurde folgende Verfahrensweisen eingeführt:
1)        Ersatzmannschaften
Für Ersatzmannschaften, die auf den Kriegsschauplatz nachgesandt werden, wird die Erkennungsmarke von dem Ersatztruppenteil, bei dem der Mann eingestellt wird, und zwar unmittelbar nach seiner Einstellung in ihrem oberen Teile versehen mit dem Vornamen, Familiennamen, dem letzten Wohnort (bei größeren Orten mit Angaben der Straße und Hausnummer), Geburtsdatum, Bezeichnung des Ersatztruppenteils, Nummer der Kompanie und der Nummer der Kriegsstammrolle versehen.
2)        Feldtruppenteil:
Der Feldtruppenteil, dem der Mann zugewiesen wird, versieht die Erkennungsmarke in ihrem unteren Teil mit der Bezeichnung des Feldtruppenteils, der Nummer der Kompanie und der Nummer der Kriegsstammrolle.
3)        Truppenwechsel:
Wird der Mann im Verlaufe des Krieges einem anderen Truppenteil zugewiesen, so sind auf der Erkennungsmarke die Bezeichnung des bisherigen Feldtruppenteils zu durchschlagen, und die des neuen Truppenteils anzubringen. Die Bezeichnung des Ersatztruppenteils ändert sich dabei niemals. Die Erkennungsmarke war aus Zinkblech gefertigt, oval, mit einer Breite von 7 cm und einer Höhe von 5 cm, und verfügte noch nicht über eine Bruchstelle.
 
Beispiel einer Erkennungsmarke nach der geänderten Fassung vom Juli 1915
(Quelle: Armeeverordnungsblatt 1915, Ziffer 594, Seite 336)
 
Verwendete Abkürzungen auf den Erkennungsmarken
(Quelle: Armeeverordnungsblatt 1915, Ziffer 594, Seite 337)
 
Im Kriegsjahr 1917 wurde die Erkennungsmarke erneut verändert. (Verfügung Nr. 2377/8.17. B 3 vom 16.09.1917). Danach musste die Erkennungsmarke aus einem 1 mm starken Zinkblech mit einer Länge von 68 mm und einer Höhe von 54 mm gefertigt werden. Weiter wurde festgelegt, dass die Marke auf der Längsmittellinie drei Einschnitte erhalten sollte. Die Buchstaben sollten nur noch maximal 3 mm hoch sein. Die auf dem unteren und oberen Teil der Marke angebrachten Eintragungen waren nunmehr identisch. Die Erkennungsmarke hatte nunmehr ihre auch im 2. Weltkrieg beibehaltene Form erhalten. Als zusätzliche Maßnahme zur Verbesserung der Erkennung und Identifizierung eines Soldaten wurde durch das Kriegsministerium bereits am 18. Januar 1917 verfügt, dass alle Soldaten anzuweisen sind, möglichst viele persönliche Gegenstände mit Namen und Anschrift zu versehen. Hierdurch sollte die Identifizierung und Rückführung aufgefundener Gegenstände an Angehörige erleichtert werden.
Beispiel einer Erkennungsmarke nach der geänderten Fassung vom 16.09.1917
Quelle: Armeeverordnungsblatt 1917, Ziffer 903, Seite 462

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